Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Forbriger Dienstleistungsservice GmbH

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Forbriger Dienstleistungsservice GmbH, Amperestr. 22B, 53844 Troisdorf, E-Mail: info@forbriger-hm.de, Telefon: 0174 6714349 – nachfolgend „Forbriger“, „Auftragnehmer“ oder „Unternehmer“ genannt – und ihren Kunden – nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt.
  2. Forbriger erbringt Dienstleistungen und Werkleistungen sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
  3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  4. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  5. Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von Forbriger, soweit im jeweiligen Vertrag oder Angebot nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.
  6. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder Leistungsverzeichnis haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Gegenstand der Leistungen

  1. Forbriger erbringt insbesondere Dienstleistungen und Werkleistungen in folgenden Bereichen:
    • Montagearbeiten
    • Ladenbau
    • Fliesenarbeiten
    • Heizungsarbeiten
    • Sanitärarbeiten
    • Klimatechnik
    • Malerarbeiten
    • Trockenbau und Rigipsarbeiten
    • Abbruch- und Abrissarbeiten
    • Garten- und Landschaftsbau
    • Maurerarbeiten
    • Betonsanierung
    • Rohbauarbeiten
    • Umzüge und Transporte
    • Entrümpelungen
    • Kampfmittelbeseitigung, soweit hierfür sämtliche erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen, Qualifikationen und Voraussetzungen vorliegen
    • sonstige vergleichbare Dienstleistungen und handwerkliche Leistungen.
  2. Welche konkrete Leistung geschuldet wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Leistungsverzeichnis oder Vertrag.
  3. Forbriger ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Leistungen geeignete Mitarbeiter, Fachunternehmen, Nachunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
  4. Soweit für bestimmte Tätigkeiten besondere behördliche Genehmigungen, Qualifikationen oder gesetzliche Voraussetzungen erforderlich sind, werden diese Leistungen nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erbracht.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote von Forbriger sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
  2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von Forbriger oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Auftragserteilung zustande.
  3. Telefonische oder mündliche Vereinbarungen sind wirksam, sofern sie von Forbriger bestätigt werden oder ihre Durchführung erkennen lassen.
  4. Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistungen ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Leistungsverzeichnis oder der Auftragsbestätigung.
  5. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags können zusätzliche Kosten verursachen. Diese werden dem Kunden nach Möglichkeit vor Ausführung mitgeteilt.

§ 4 Besichtigung, Aufmaß und Prüfung der Gegebenheiten

  1. Bei Leistungen, deren ordnungsgemäße Ausführung von den örtlichen Gegebenheiten abhängt, kann Forbriger vor Beginn der Arbeiten eine Besichtigung oder ein Aufmaß durchführen.
  2. Der Kunde hat Forbriger sämtliche für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Kunde hat insbesondere auf ihm bekannte Besonderheiten, Leitungen, Leitungsverläufe, verborgene Bauteile, Schadstoffe, Altlasten, frühere Schäden oder sonstige relevante Umstände hinzuweisen.
  4. Für Schäden oder Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde erforderliche Informationen nicht, nicht vollständig oder nicht richtig zur Verfügung stellt, haftet Forbriger nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen.
  2. Der Kunde hat insbesondere:
    • Zugang zu den erforderlichen Räumlichkeiten und Arbeitsbereichen zu ermöglichen,
    • erforderliche Schlüssel, Zugangsmöglichkeiten und Genehmigungen bereitzustellen,
    • erforderliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen,
    • Arbeitsbereiche soweit erforderlich zugänglich und frei von Hindernissen zu halten,
    • auf bekannte Gefahren und besondere Risiken hinzuweisen.
  3. Verzögerungen, die aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.

§ 6 Preise und Vergütung

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag vereinbarten Preise.
  2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden.
  4. Zusatzleistungen, Änderungswünsche und nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthaltene Arbeiten werden gesondert berechnet.
  5. Soweit Leistungen nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden, erfolgt die Abrechnung nach den vereinbarten Stunden-, Material-, Maschinen- oder sonstigen Verrechnungssätzen.

§ 7 Rechnungsstellung und Zahlung

  1. Die Vergütung wird grundsätzlich nach Erbringung der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt, sofern im jeweiligen Auftrag keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
  2. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Bei berechtigtem Zahlungsverzug ist Forbriger berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie gegebenenfalls weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend zu machen.
  5. Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verzugszinsen und die Verzugspauschale, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.

§ 8 Zusatzarbeiten und Nachträge

  1. Arbeiten, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten sind, gelten als Zusatzarbeiten.
  2. Zusatzarbeiten werden gesondert vergütet.
  3. Stellt sich während der Durchführung der Arbeiten heraus, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, wird Forbriger den Kunden hierüber nach Möglichkeit vor Durchführung informieren.
  4. Ist eine sofortige Ausführung erforderlich, um Schäden oder erhebliche Folgekosten zu vermeiden, darf Forbriger im Rahmen des Zumutbaren erforderliche Maßnahmen durchführen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 9 Ausführungsfristen und Termine

  1. Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, unvorhersehbarer Ereignisse, fehlender Mitwirkung des Kunden, Lieferverzögerungen oder anderer von Forbriger nicht zu vertretender Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
  3. Bei witterungsabhängigen Arbeiten können geeignete Witterungsbedingungen erforderlich sein. Dadurch verursachte Verzögerungen stellen grundsätzlich keine Pflichtverletzung dar, soweit Forbriger die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

§ 10 Abnahme bei Werkleistungen

  1. Soweit es sich bei der beauftragten Leistung um eine Werkleistung handelt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.
  2. Nach Fertigstellung kann Forbriger den Kunden zur Abnahme auffordern.
  3. Der Kunde hat das Werk nach Fertigstellung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften abzunehmen.
  4. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
  5. Die gesetzlichen Regelungen über die Abnahme und ihre Rechtsfolgen bleiben unberührt.

§ 11 Mängel und Nacherfüllung

  1. Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Liegt ein berechtigter Mangel vor, hat Forbriger grundsätzlich zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
  3. Der Kunde hat Forbriger die zur Prüfung und gegebenenfalls Beseitigung eines Mangels erforderliche Möglichkeit einzuräumen.
  4. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt.
  5. Die gesetzlichen Verjährungsfristen finden Anwendung. Bei Bauwerken können insbesondere die gesetzlichen fünfjährigen Verjährungsfristen gelten.

§ 12 Haftung von Forbriger

  1. Forbriger haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Forbriger, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Forbriger haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Forbriger, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Forbriger nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
  4. Im Übrigen ist die Haftung von Forbriger für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
  6. Die persönliche Haftung der Gesellschafter, Geschäftsführer, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Forbriger wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 13 Verantwortlichkeit für die Website

  1. Die Internetseite von Forbriger dient ausschließlich der Information über das Unternehmen und seine Dienstleistungen.
  2. Vertragspartner des Kunden für über die Website oder aufgrund der Website angebahnte bzw. abgeschlossene Dienstleistungen ist ausschließlich die Forbriger Dienstleistungsservice GmbH, soweit im jeweiligen Vertrag nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.
  3. Für die technische Erstellung, Gestaltung, Programmierung oder Pflege der Website ist der jeweilige Website-Dienstleister nicht Vertragspartner des Kunden.
  4. Ansprüche des Kunden aus einem zwischen dem Kunden und Forbriger geschlossenen Vertrag richten sich ausschließlich gegen Forbriger im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
  5. Eine Haftung des Website-Designers gegenüber Kunden von Forbriger für die von Forbriger angebotenen oder erbrachten Dienstleistungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  6. Diese Regelung begründet keine Haftungsfreistellung für gesetzlich zwingende Ansprüche und lässt die gesetzlichen Verantwortlichkeiten der Forbriger Dienstleistungsservice GmbH unberührt.

§ 14 Schäden an vorhandener Bausubstanz

  1. Der Kunde hat Forbriger vor Beginn der Arbeiten auf bekannte Schäden, Vorschäden, besondere bauliche Gegebenheiten und sonstige relevante Umstände hinzuweisen.
  2. Bei Arbeiten an bestehenden Gebäuden, Anlagen oder sonstigen Gegenständen können aufgrund des Zustands der vorhandenen Substanz Risiken bestehen.
  3. Forbriger haftet nicht für Schäden, die aufgrund nicht erkennbarer oder vom Kunden nicht mitgeteilter Vorschäden, verborgener Mängel oder nicht vorhersehbarer Eigenschaften der vorhandenen Bausubstanz entstehen, soweit Forbriger diese Schäden nicht zu vertreten hat.

§ 15 Besondere Leistungen und gefährliche Arbeiten

  1. Bei Abriss-, Abbruch-, Betonsanierungs-, Kampfmittelbeseitigungs-, Transport-, Entsorgungs- und vergleichbaren Arbeiten können besondere gesetzliche Anforderungen gelten.
  2. Forbriger führt solche Arbeiten nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und – soweit erforderlich – mit den notwendigen Genehmigungen und Qualifikationen durch.
  3. Der Kunde hat sämtliche ihm bekannten Gefahrenstoffe, Kampfmittelverdachtsflächen, Leitungen, Altlasten und sonstigen besonderen Gefahrenquellen vollständig mitzuteilen.
  4. Werden während der Arbeiten bislang unbekannte Gefahren oder Umstände festgestellt, ist Forbriger berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung der Situation zu unterbrechen, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
  5. Hierdurch entstehende Verzögerungen werden berücksichtigt, soweit Forbriger diese nicht zu vertreten hat.

§ 16 Einsatz von Nachunternehmern

  1. Forbriger ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen geeignete Nachunternehmer und Fachunternehmen einzusetzen.
  2. Der Einsatz von Nachunternehmern lässt die vertragliche Verantwortlichkeit von Forbriger gegenüber dem Kunden unberührt.

§ 17 Kündigung und Beendigung des Vertrags

  1. Die Rechte der Parteien zur Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle einer Vertragsbeendigung nach den gesetzlichen Vorschriften bzw. den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen zu vergüten.

§ 18 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Soweit dem Kunden als Verbraucher bei dem jeweiligen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird Forbriger den Kunden hierüber gesondert in der gesetzlich vorgeschriebenen Form informieren.
  2. Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen.
  3. Das Widerrufsrecht kann in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ausgeschlossen sein.
  4. Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass Forbriger vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, werden die hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen eingehalten.
  5. Die Einzelheiten des Widerrufsrechts, der Widerrufsfrist, des vorzeitigen Leistungsbeginns und eines möglichen Erlöschens des Widerrufsrechts ergeben sich aus der jeweils gesondert zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung.

§ 19 Eigentum und Materialien

  1. Von Forbriger gelieferte Materialien und Gegenstände bleiben, soweit gesetzlich zulässig, bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Vergütung im Eigentum von Forbriger bzw. des jeweiligen Lieferanten.
  2. Zwingende gesetzliche Regelungen über Eigentumsübergang, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung bleiben unberührt.

§ 20 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
  2. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen.

§ 21 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Forbriger.

§ 22 Verbraucherstreitbeilegung

Forbriger ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

§ 23 Gerichtsstand

  1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  2. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz von Forbriger vereinbart.
  3. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 24 Anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

§ 25 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  2. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Individuelle Vereinbarungen zwischen Forbriger und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.